Sie wollen eine Wohnimmobilie vermieten oder verkaufen? Dann muß zum Zeitpunkt der Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vorliegen und in Teilen bekannt gegeben werden. Ein Energieausweis kann auf zwei Arten erstellt werden. Es gibt den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis, welcher eine bessere Aussagefähigkeit besitzt. Ein Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbräuchen der Energiemengen eines Gebäudes. Ein Bedarfsausweis wird an Hand der Geometrie, der Baustoffe und des Heizungssystems eines Gebäudes berechnet und ermittelt ein objektiveres und genaueres Ergebnis. Die Angabe beider Ausweise erfolgt in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter. Für Neubauten werden grundsätzlich Bedarfsausweise erstellt und für gewerbliche Nichtwohngebäude gelten weitere Regelungen. Ein Verbrauchsausweis kann für Gebäude Anwendung finden, welche den Vorschriften der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen...
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